Fördermittel des Bundes, der Länder usw.

Bitte beachten Sie besonders:

 

  • wer Anträge für das Förderprogramm stellen darf
  • was genau gefördert wird
  • die Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen und Zuschüssen
  • die Konditionen der Förderungen
Quelle: Deutsche Energieagentur GmbH (dena)
Quelle: Deutsche Energieagentur GmbH (dena)

Die Heizung zu modernisieren, Solarthermie einbauen und das Dach zu dämmen, kostet erst einmal Geld. Doch wer modernisiert, profitiert doppelt: von den sinkenden Heizkosten und von der Förderung, die die Bundesregierung für energetische Modernisierungsmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Verfügung stellt. Die Bundesregierung unterstützt Sie beim Umbau Ihres Heizsystems und belohnt den Umstieg auf erneuerbare Energien. Auch für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen stehen attraktive Fördermittel zur Verfügung.

Beispiele für Förderprogramme der KfW

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

 

Energieeffizient Bauen

Energieeffizient Sanieren - Kredit

Energieeffizient Sanieren - Kredit - Einzelmaßnahmen

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung

Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit

 

Erneuerbare Energien  - Standard/Premium

 

 

Einzelne Bausteine lassen sich kombinieren und sind mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar.

Zu beachten sind im Zusammenhang mit "Energieeffizient Sanieren" auch die Förderbausteine für altengerechtes Umbauen und die Schaffung von neuem Wohnraum.

 

Lassen Sie sich durch ihren Energieberater die passenden Bausteine für ihr Projekt zusammenstellen.  


Ausgewählte Maßnahmen, die über das BAFA gefördert werden

Für dieselbe Maßnahme ist die Kombination einer BAFA-Förderung mit einer KfW-Förderung zulässig, sofern eines der folgenden KfW-Programme in Anspruch genommen wird:

  • „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Kredit, Programmnummer 151)
  • „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Zuschuss, Programmnummer 430)
  • „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (157, sofern Effizienzhaus)

Dies gilt nur, soweit eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus vorliegt.

 

Ein Kumulierungsverbot liegt hingegen bei einer gleichzeitigen Inanspruchnahme der folgenden KfW-Förderprogramme vor:

  • „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Kredit, Programmnummer 152)
  • „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Investitionszuschuss, 430)
  • „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesan.“ (157, sofern Einzelmaßnahme)

 

Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien:

 

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

Zwei unterschiedliche Verfahren sind hierbei zu unterscheiden.

Zum einen werden der Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate mit einem Netto-Investitionsvolumen von 5.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragsteller gefördert. Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen die Querschnittstechnologien

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Druckluftsysteme
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung (nur für Raumlufttechnische Anlagen und Druckluftsysteme)

Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt.

 

 

Förderungen von Solarstromspeichern für Photovoltaik bis 30kW

sowohl für Neuanlagen als auch im Zuge von Erweiterungen

 

 

Förderung von Erneuerbaren Energien:

 

  • Solarthermie
  • Biomasse
  • Wärmepumpen
  • Prozesswärme

 

Förderung von Kraft - Wärme - Kopplung (KWK)

 

Förderung von Klima-/Kälteanlagen