Die Planung eines KfW-Effizienshaus(40,55) nach EnEV2009 im Bestand oder Neubau wird vom Bund besonders gewollt und erhält somit eine hohe Förderung. Auch Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen mit Ziel dieser Energieeffizienz werden gefördert. Dazu gehören neben der Dämmung der Wände, des Dachs und der obersten und untersten Geschossdecke sowie der Erneuerung von Fenstern und Haustüren auch Maßnahmen zur Verbesserung der Haustechnik wie zum Beispiel die Erneuerung des Heizkessels und des Heizsystems. Auch die Optimierung der Anlage, der sogenannte hydraulischen Abgleich, kann gefördert werden.
Wohnhäuser mit dem dena-Gütesiegel Effizienzhaus haben eine geprüfte energetische Qualität und benötigen nur sehr wenig Energie für Heizung und Warmwasser.
Bauträger, Vermieter, Verkäufer oder Sanierungsanbieter, die ihre Angebote mit dem
Effizienzhaus-Gütesiegel bewerben, müssen ihren Kunden vertraglich zusichern, dass der entsprechende Effizienzhaus-Standard erreicht und zur Bestätigung der dena-Prüfprozess durchlaufen wird.
Das Effizienzhaus-Gütesiegel vergleicht die Energieeffizienz eines Gebäudes mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert für Neubauten. Benötigt das Effizienzhaus genau so viel Energie wie der Standard-Neubau – also 100 Prozent – wird es als Effizienzhaus 100 eingestuft. Deutlich besser ist ein Effizienzhaus 40, das nur 40 Prozent des Neubauwerts benötigt. Je niedriger die Zahl, umso energiesparender ist das Haus. Liegen die Sanierung oder der Neubau schon eine Weile zurück, gelten absolute Grenzwerte:
KfW-Effizienzhaus 40
KfW-Effizienzhaus 55
KfW-Effizienzhaus 70
Für alle KfW-Effizienzhäuser gilt, dass der Transmissionswärmeverlust nicht höher als nach Tabelle 2, Anlage 1 (EnEV2009) ist.