• Mikro KWK's ermöglichen die dezentrale
Erzeugung von Wärme und Kraft
während Spitzenzeiten
• Hohe elektrische/thermische Effizienz
• Dezentrale und somit unabhängige
Wärme- und Stromversorgung
• Keine Energieverluste in der
Übertragung
• CO2 Einsparungen mit Energieproduktion
während der Spitzenzeiten
• Weniger Zwang für den Netzbetrieb
• Gleichzeitige Herstellung von
Wärme und Strom für ein
Gebäude mit Brennstoffzelle
• Erzeugung elektrischer
Energie als Nebenprodukt
der Wärmegewinnung
• Gut geeignet für den Nachrüstmarkt im
Bestandsgebäudebereich und
vereinbar im Neubaubereich
• Lärm- und schwingungsfreie
Energiequelle
• Kombiniert durch Brennstoff produzierten
Wasserstoff mit Sauerstoff aus der Luft,
um damit Strom, Wärme und warmes Wasser
durch eine elektrochemische Reaktion
herzustellen
• Kann mit:
• Erdgas
• Biokraftstoff
• Wasserstoff
funktionieren
Die EU fördert europaweit im Rahmen von ene.field im Jahr 2014 und 2015
ca. 1000 Mikro-KWK auf Basis Brennstoffzelle direkt über ihre Partner.
Das Projekt ene.field bringt 26 Partner zusammen inkl.:
• Führende Europäische Mikro-KWK Hersteller
• Führende Europäische Energie Versorger
• Führende Forschungsinstitute
• Dissemination und Koordinierungspartner
Die Förderung im Rahmen von ene.field ist kommulierbar mit der Förderung
durch das Land NRW im Rahmen des NRW-KWK-Impulsprogramms
Hocheffiziente neue oder modernisierte KWK-Anlagen (z. B. Blockheizkraftwerke) werden nach dem KWKG gefördert, indem über einen bestimmten Zeitraum der sog. KWK-Zuschlag für den in der Anlage erzeugten Strom gezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt vom Stromnetzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen wurde. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Zulassung der KWK-Anlage durch das BAFA.
Fabrikneue KWK-Anlagen bis 2 kWel entweder 5,41 Cent/kWh über 10 Jahre oder eine einmalige pauschalierte Zahlung für 30.000 Vollbenutzungsstunden (Vbh)
Beispiel: Bei Anlagen mit 2 kWel5,41 Cent/kWh * 30.000 Vbh = 3.246 Euro KWK-Zuschlag)
Fabrikneue KWK-Anlagen über 2 bis 50kWel entweder 5,41 Cent/kWh für 10 Jahre oder 30.000 Vollbenutzungsstunden ab Erstaufnahme des Dauerbetriebs
Modernisierte KWK-Anlagen mit einem Modernisierungsanteil von mindestens 25 % der Neukosten: 5,41 Cent/kWh über 5 Jahre oder 15.000 Vbh ab Wiederaufnahme des Dauerbetriebs bzw.
von mind. 50 % der Neukosten: 5,41Cent/kWh über 10 Jahre oder 30.000 Vbh ab Wiederaufnahme des Dauerbetriebs.
Mit freundlicher Unterstützung der EWE AG
EWE – 10 Thesen für die Zukunft
EWE hat eine Vision
Zur Sicherstellung einer
• effizienten
• wirtschaftlichen
• umweltverträglichen
Energieversorgung haben wir zusammen mit renommierten Wissenschaftlern ein Thesenpapier erarbeitet.
Die BULLENSEE-THESEN
Die Kernaussagen und Handlungsempfehlungen dieses Thesenpapiers:
• noch mehr Energie sparen
• Energieeffizienz deutlich steigern
• Erneuerbare Energien ausbauen
Die BULLENSEE-THESEN sind unter anderem richtungweisend für unsere Aktivitäten in der Forschung und Entwicklung.
Die bisherigen Erfahrungen der EWE AG zeigen, dass im Vergleich zu herkömmlichen Brennwertgeräten in Verbindung mit Solarthermie, die BZH in der wirtschaftlichen Betrachtung auf 10 Jahre gesehen einen Förderbedarf von 1.000,-€/a haben.
Genau diese Lücke in der Wirtschaftlichkeit wird in NRW, im Gegensatz zu Niedersachsen durch das NRW-KWK-Impulsprogramm gefüllt.